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Musterverordnung für Neurofeedback

Verordnung Ergotherapie Details

Neurofeedback kann als Ergotherapeutische Leistung mit

technischen Hilfsmitteln verordnet und abgerechnet werden:

- Hirnleistungstraining als Doppelstunde

- Psychisch funktionelle Behandlung

1. Verordnungsform: Ergotherapie

2. Behandlungsrelevante Diagnosen: Es ist erforderlich, den ICD-10 Code anzugeben, da dieser die maximale Verordnungsmenge pro Rezept, die Leitlinienmenge für die Behandlung und die zugelassenen Heilmittel bestimmt.

3. Diagnosegruppe: Diagnosegruppe muss passend zum ICD-10-Code gewählt werden

4. Leitsymptomatikankreuzbar

5. Heilmittel lt. Katalog: Heilmittel und Behandlungseinheiten / Menge, ggf. auch Therapieziele z.B Doppelstunde

6. Hausbesuch: "Nein", nicht möglich

7. Therapiefrequenz: 1-3 mal pro Woche

8. Dringender Behandlungsbedarf: nur in Notfällen ankreuzen

9. Therapieziele / weiter med. Befunde und Hinweise: nicht verpflichtend

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